In seiner Leitungsfunktion unterstützen den Erzbischof der Generalvikar und die Bischofsvikare.
Der Generalvikar
Ein Generalvikar ist der wichtigste Stellvertreter des Diözesanbischofs und übernimmt die laufende Verwaltung der Diözese. Er darf in fast allen Amtsgeschäften selbst entscheiden, außer beim Erlassen von Gesetzen und richterlichen Aufgaben. Für manche wichtigen Entscheidungen braucht er die ausdrückliche Zustimmung des Bischofs und darf niemals gegen dessen Willen handeln. Der Bischof kann ihn jederzeit abberufen. Ein Generalvikar muss Priester sein und darf nicht mit dem Bischof verwandt sein. Auch Ordensgemeinschaften haben Generalvikare als Stellvertreter ihrer Oberen.